Rechtsprechung
FG Hessen, 11.09.2003 - 8 K 4531/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Grundstückshandel ; Möglichkeit der Schätzung von Aufwendungen bei fehlendem Nachweis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 1; AO § 160; AO § 162
Gewerblicher Grundstückshandel; Aufwendung; Schätzung; fehlender Nachweis; Empfängerbenennung - Schätzung von Aufwendungen bei fehlendem Nachweis - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Schätzung von Aufwendungen bei fehlendem Nachweis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96
Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung
Auszug aus FG Hessen, 11.09.2003 - 8 K 4531/01
Auf eine Schätzung kann jedoch verzichtet werden, wenn die ggf. zu schätzenden Ausgaben ohnehin gemäß § 160 AO nicht abziehbar sind (BFH, Urteil vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BStBl II 1998, 51, 53 unter 2a). - BFH, 13.10.1989 - III R 30/85
Gewinnermittlung - Überschußrechnung - Erkennbarkeit nach außen - Sammeln von …
Auszug aus FG Hessen, 11.09.2003 - 8 K 4531/01
Da der Kläger für seinen gewerblichen Grundstückshandel und die gewerbliche Vermietung keine Gewinnermittlung vorgelegt und damit ein eventuell bestehendes Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG nicht ausgeübt hat, ist er nach § 4 Abs. 1 EStG zur Bilanzierung verpflichtet (BFH, Urteil v. 13.10.1989, III R 30 - 31/85, BStBl II 1990, 287). - BFH, 13.03.1985 - I R 7/81
Beweiserhebung durch Finanzgericht - Verweigerung der Auskunft - Geschäftsverkehr …
Auszug aus FG Hessen, 11.09.2003 - 8 K 4531/01
Von der Rechtsfolge des § 160 AO kann nämlich nur ausnahmsweise abgesehen werden (BFH, Urteil vom 13. März 1985 I R 7/81, BStBl II 1986, 318).
- BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel
Auszug aus FG Hessen, 11.09.2003 - 8 K 4531/01
Denn sie sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766 m.w.N.). - BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81
Zwangsvollstreckung - Einstellung
Auszug aus FG Hessen, 11.09.2003 - 8 K 4531/01
Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit der dem Finanzamt auferlegten Kosten beruht auf § 151 Abs. 1 und 3 FGO i.V.m. §§ 708 Nr. 10, 711 ZPO (BFH, Beschluss vom 15. April 1981 IV S 3/81 BStBl II 1981, 402). - BFH, 01.10.1996 - VIII R 40/94
Gewinnermittlung bei gewerblichem Grundstückshandel
Auszug aus FG Hessen, 11.09.2003 - 8 K 4531/01
Die Erklärung der Einkünfte als Überschusseinkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist keine Ausübung des Wahlrechts zugunsten der Einnahme-/Überschussrechnung i.S.d. § 4 Abs. 3 EStG (BFH, Urteil vom 01.10.1996 VIII R 40/94, BFH/NV 1997, 403). - BFH, 07.06.2000 - III B 75/99
Gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus FG Hessen, 11.09.2003 - 8 K 4531/01
Einzelne Geschäfte eines gewerblichen Grundstückshandels werden auch nicht deshalb zu Geschäften einer privaten Vermögensverwaltung, weil sie vom Steuerpflichtigen aus einer finanziellen Notlage heraus oder wegen drohender Vollstreckungsmaßnahmen vorgenommen werden (BFH, Beschluss vom 7. Juni 2000 III B 75/99, BFH/NV 2000, 1340 ). - FG München, 27.07.1999 - 13 K 3521/95
FA muss zu Unrecht abgeführte Lohnsteuer auf Einkommensteuer anrechnen
Auszug aus FG Hessen, 11.09.2003 - 8 K 4531/01
Vielmehr nutzen die Betreiber im Rahmen eines Vertrages sui generis mit dem in einem augenblicklichen Engpass befindlichen Staat eine Marktchance, bei der die Rentabilität des Unternehmens davon abhängig ist, in kurzer Zeit möglichst viele zugewiesene Personen auf engstem Raum zu einer hohen Pro-Kopf-Pauschale durchzuschleusen (ebenso: Finanzgericht München, Urteil vom 27.07.1999 13 K 3521/95, rechtskräftig, EFG 2000, 127).